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Das Therapiezentrum Burgau verfügt über 88 Betten der Phase B, die in den Krankenhausplan Bayern aufgenommen sind sowie über 20 Betten der Phase C. Das Versorgungsangebot besteht demnach aus der neurologischen Frühbehandlung der Phase B als akute Krankenhausbehandlung nach § 39 SGB V sowie der stationären Rehabilitationsmaßnahme der Phase C nach § 40 SGB V. Anschlussheilbehandlungen (AHB) oder Sanatoriumskuren gehören nicht zum Leistungsangebot unserer Klinik, weshalb auch keine Verträge mit den Rentenversicherungsanstalten bestehen.
Abrechnung ist mit folgenden Kostenträgern möglich:
- alle gesetzlichen Krankenkassen
- alle Berufsgenossenschaften
- alle Privatkrankenversicherungen
- Selbstzahler
Bei Behandlungen der Phase B (akutstationäre Krankenhausbehandlung) ist für Patienten mit gesetzlicher Krankenversicherung bzw. Unfallversicherung (Berufsgenossenschaften) in der Regel keine vorherige Kostenübernahmeerklärung erforderlich. Für privat versicherte Patienten ist eine Aufnahme nur nach vorab schriftlich erteilter Kostenzusage des zuständigen Kostenträgers möglich, Behandlungen der Phase C (stationäre Rehabilitationsmaßnahme) bedürfen generell einer vorherigen schriftlichen Kostenübernahmeerklärung, wenn der Patient von extern zuverlegt wird. Bei Wechsel von Phase B in C während der Behandlung in unserer Klinik werden die erforderlichen Schritte durch uns eingeleitet. Bei Selbstzahlern wird in der Regel die Hinterlegung einer Depot Vorauszahlung nach Absprache mit der Klinik vereinbart.
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