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| Behandlungserfolg |
Der Behandlungserfolg wird an mehreren Dingen festgemacht: Zum einen ist es das Maß an wiederhergestellter Selbständigkeit, d.h. reduzierter Hilfsbedürftigkeit. Dafür können verschiedene Selbständigkeitsindices verwendet werden, wie z.B. der Barthel-Index oder -aussagekräftiger- der FIM (Functional Independence Measure). Verlegung in Einrichtungen mit fortgeschrittenen Rehabilitationsmaßnahmen hängen vom Erreichen eines bestimmten Niveaus an Selbständigkeit ab, so dass nicht nur der nackte Zahlenwert der Hilfsbedürftigkeit, sondern auch die Entlassungsart ein Maßstab für das Erreichen eines Rehabilitationsziels darstellt.
Auf Grund der Schwere der Schädigung können die Rehaziele auch allein darin liegen, den Patienten überhaupt "pflegbar" zu machen, um ihn zu Hause oder in einer Pflegeeinrichtung versorgen zu können. Die Beseitigung bzw. Linderung z.B. von vegetative Krisen, schwerem Krampfleiden, sonstigen medizinisch instabilen Situationen aber auch von ausgeprägten Kontrakturen, Verhaltensstörungen und anderen Komplikationen stellen durchaus ein Ziel der Rehabilitation dar und ein Erreichen eines solchen Ziels ist ebenso als "Behandlungserfolg" zu werten.
a) Zuwachs an Selbständigkeit (FIM-Punkte)
b) Wohin gehen die Patienten nach der stationären Behandlung im TZB?
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