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[Bild] Im Traditionskodex von St. Ulrich und Afra zu Augsburg, einer Handschrift, die Urkundenabschriften dieses Klosters im wesentlichen für das 11. und 12. Jahrhundert bietet, ist eine Urkunde verzeichnet, in der erstmalig Burgau genannt wird. Bruno (Prun) von Burgau war als Zeuge anwesend, als Herzog Welf VI. und dessen Neffe (der Sohn seines Bruders Heinrich des Stolzen) Herzog Heinrich der Löwe im Jahre 1147 ihren Ministeralien (unfreien Amtsleuten) das Recht verliehen, ihren Grundbesitz ohne Zustimmung ihrer Herren dem Kloster St. Ulrich und Afra zu übertragen. Eine genauere zeitliche Einordnung ermöglichte das Itinerar (Reiseweg) des jungen Sachsenherzogs während dieses Zeitraumes.

Die genannte Urkunde wurde mehrfach als gefälscht bezeichnet, da darin Heinrich der Löwe als Herzog von Bayern tituliert wird, obwohl er damals diese Funktion noch gar nicht bekleidete, und der Abt Udalschalk von St. Ulrich und Afra (gest. nach 1149) schon als verstorben galt. Diese Schwierigkeiten lassen sich dadurch erklären, dass der Schreiber, welcher den Text unserer Urkunde um 1157 in die noch erhaltene Handschrift eintrug, diesen lediglich auf den neuesten Stand brachte. Damals war eben Heinrich der Löwe schon lange Herzog von Bayern (ab 1156) und der genannte Abt bereits 25 Jahre tot.

[Bild] Bruno von Burgau war 1147 sicherlich ein Amtsträger Herzog Welfs VI., der sich damals anschickte, zu einem Kreuzzug ins Heilige Land aufzubrechen. Ministeriale bedeutet, daß Bruno ein Unfreier war und Burgau für seinen Herrn verwaltete. Ministeriale waren wohl ebenfalls die meisten der Zeugen in der unten wiedergegebenen Urkunde, darunter auch Witego vom nahen Eberstall.


Bruno scheint im Dienst bei Welf VI. sich bewährt zu haben, denn etwa neun Jahre später (Juli-August 1156) war er im Gefolge Welfs VI. zugegen, als Bischof Konrad von Augsburg während eins Hoftags Friedrichs I. Barbarossa in Ulm einen Streit zwischen dem Zisterzienserkloster Kaisheim und dem Pfalzgrafen Friedrich von Donauwörth schlichtete. In der Urkunde, die über diesen Schiedsspruch angefertigt wurde, wird Bruno von Burgau zu den Liberi gezählt, d.h. er gehörte nunmehr zu den Freien. Für das gewachsene Selbstbewusstsein des immer noch welfischen Vasallen dürfte sprechen, dass er ohne Anwesenheit seines Herren in zwei späteren Urkunden, die dem Zeitraum ca. 1162 - 1164/65 Januar 21 zuzuordnen sind, unter den Zeugen genannt wurde. Dabei erscheint er direkt hinter dem Grafen Aderlbert (II.) von Dillingen und einmal an der Spitze der Zeugenliste, was beides für ein gestiegenes Ansehen gelten kann. Über das weitere Schicksal des bislang ersten urkundlich belegten Burgauers ist nichts bekannt.


Mehr zur Stadt Burgau:
www.burgau.de

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